Due Diligence

Die detaillierte Prüfung eines Unternehmens im Rahmen eines Übergabeprozesses. 

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Due Diligence (DD) bezeichnet die detaillierte Prüfung eines Unternehmens im Rahmen eines M&A Prozesses. Eine DD wird üblicherweise nach dem Abschluss eines Vorvertrages (LoI, Memorandum of Understanding / MoU, Term Sheet) und vor Abschluss des Kauf- bzw. Abtretungsvertrages durchgeführt.

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