
Überblick
Betriebsergebnis: Wie und weshalb man das EBIT korrekt bereinigt
Das EBIT (Betriebsergebnis) beruht auf historischen Daten und stellt insofern eine stabile Ertragsgröße dar. Damit dient es als eine fundierte Basis für die Unternehmensbewertung.
Das EBIT ist eine aus dem angelsächsischen Raum übernommene Gewinngröße und bedeutet: "earnings before interest and taxes" - zu Deutsch ist also das Betriebsergebnis ohne Berücksichtigung des Finanzergebnisses und der Ertragssteuern gemeint.
Das bereinigte EBIT: Eine nachhaltige und wirtschaftliche Darstellung
Es ist allerdings notwendig, dass jenes im Jahresabschluss gemäß Unternehmens- oder Steuerrecht ausgewiesene EBIT zu einem nachhaltigen, wirtschaftlichen EBIT verändert wird. Der Änderungsbedarf ist sehr vielfältig und kann sich zu bedeutenden Beträgen summieren. Dabei ist zu beachten, dass sich Veränderungen des nachhaltigen EBITs um ein Vielfaches auf den Unternehmenswert auswirken. Es ist daher besonders wichtig, eine umfangreiche, vollständige und korrekte Bereinigung vorzunehmen.
Zwei Bereinigungstechniken des Betriebsergebnisses sind von besonderer Bedeutung:
Normalisierung des EBITs
Aufwendungen und Erträge sind an die reale wirtschaftliche Situation anzupassen. Zunächst ist zu beachten, ob alle Aufwendungen, die für die Gewährleistung einer nachhaltig funktionierenden Organisationsstruktur notwendig sind, im Jahresabschluss ausgewiesen sind (z.B. fehlendes oder zu geringes Geschäftsführungsgehalt, höhere Miete nach Gesellschafterwechsel). Darüber hinaus sind betriebsfremde, einmalige und nicht wiederkehrende, ungewöhnliche und aperiodische Positionen zu eliminieren oder zu berichtigen (z.B. Gewinne oder Verluste aus Anlagenverkäufen, überdurchschnittlich hohe Schadensfälle, steuerrechtlicher Sonderaufwand).
Pro-forma-Anpassung des EBITs
Die Ertragspositionen des zu verkaufenden Unternehmens können für bestimmte Annahmen und Prognosen im Verkaufsprozess adaptiert werden. Es können wirtschaftliche Entwicklungen berücksichtigt werden, die in der Zukunft stattfinden können oder in der Vergangenheit hätten stattfinden können. Es kann die Struktur des Planungszeitraumes in die Historie übernommen werden (z.B. Lageroutsourcing).
Das Ziel der Bereinigung des EBITs ist es, aus einer unternehmensrechtlichen oder steuerrechtlichen Größe ein nachhaltiges, normalisiertes, pro-forma angepasstes EBIT zu bilden, welches als Basis für die Unternehmensbewertung herangezogen werden kann. Bestimmte dafür vorgeschriebene Regeln gibt es nicht.
Autor:
M&A-Advisor, Prokurist
Sebastian Fantl studierte an der Wirtschaftsuniversität in Wien und war danach in verschiedenen Positionen im Vertrieb und Marketing tätig.
Seit 2012 ist er als Mitgesellschafter und Leiter des Salzburger Büros Teil der Fantl Consulting GmbH.