Auswirkungen der Due Diligence auf den Kaufvertrag

In der Abwicklung der Unternehmensnachfolge kommen nach dem erfolgreichen Abschluss eines Letter of Intent die prozesstechnisch aufwendigsten Parts: Die Due Diligence und die Vertragserrichtung.

Wenn man im Übergabeprozess beim LoI / Letter of Intent, also der Absichtserklärung  angekommen ist und sich beide Parteien über die wichtigsten Fakten der Transaktion einig sind, dann sollte einem positiven Abschluss eigentlich nicht mehr viel im Wege stehen. Aber: mit der Due Diligence und der Vertragserrichtung stehen die prozesstechnisch aufwendigeren Teile noch bevor.

Man kann diese beiden Prozesspunkte nicht getrennt voneinander betrachten,  zwischen beiden besteht eine Korrelation. Denn: Der Umfang und das Ergebnis der Due Diligence beeinflussen die Gestaltung der Vertragserrichtung.

Der Nutzen einer Due Diligence für die Käuferseite

Zunächst dient die Due Diligence genannte „sorgfältige Prüfung“ dem Käufer, so dass dieser sich umfangreich über das Kaufobjekt informieren und die bis dahin erhaltenen Darstellungen verifizieren kann. Diese Prüfung wird meist von Fachleuten wie Wirtschaftsprüfern und Anwälten durchgeführt, die für die richtige Einschätzung des Ergebnisses haften. Diese Prüfung besteht zumindest aus einem rechtlichen, einem finanziellen und einem wirtschaftlichen Teil. Die Due Diligence soll dem Käufer verdeutlichen, ob der Kauf tatsächlich durchgeführt werden soll und ob die im LoI vereinbarten Modalitäten beibehalten werden können.

Der Nutzen einer Due Diligence für die Verkäuferseite und die Vertragsgestaltung

Die Durchführung der Due Diligence im M&A Prozess hat aber auch einen Einfluss auf die Gestaltung des Abtretungsvertrages. Für Unternehmen besteht, wie für andere Produkte auch, eine gesetzliche Gewährleistungspflicht. Das heißt, dass der Verkäufer verschuldensunabhängig haftet, wenn sich herausstellt, dass zum Zeitpunkt der Übergabe die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften eines Unternehmens nicht vorhanden waren. Für sich daraus ergebende Mängel hat der Verkäufer einzustehen. Da sich jedoch die gewöhnlichen Eigenschaften eines Unternehmens nicht genau definieren lassen, ist eine umfangreiche Darstellung des Verkaufsobjektes wichtig. Bei etwaigen Mängeln, die augenfällig erkennbar sind, schließt das Gesetz eine Haftung des Verkäufers aus. Das heißt, dass alle durch die Due Diligence offengelegten Tatsachen nachträglich nicht bemängelt werden können. Hier besteht ein Vorteil der Due Diligence für den Verkäufer, da durch die Offenlegung der Mängel die Haftung eingeschränkt wird.

Um etwaigen Unsicherheiten und Risiken entgegenzuhalten, sichern sich Käufer üblicherweise über die gesetzliche Gewährleistung hinaus durch eine Liste von Garantieversprechen ab. Eine Verletzung dieser Garantien führt verschuldensunabhängig zu den jeweils vereinbarten Rechtsfolgen. Durch Offenlegung von Sachverhalten in der Due Diligence erübrigt es sich, in diesen Bereichen Garantieversprechen abzugeben.

Eine ausführliche Due Diligence ist ein Vorteil für Käufer und Verkäufer

Die Due Diligence ist also für beide Seiten von Vorteil. Sie bietet dem Käufer die Möglichkeit, sich über das Kaufobjekt umfangreich zu informieren. Für den Verkäufer ergibt sich aus der Due Diligence eine Verringerung der Haftung aus der Gewährleistung und eine mögliche Einschränkung der vom Käufer gewünschten Gewährleistungs- und Garantievereinbarungen. Eine erfolgreich abgeschlossene Due Diligence sollte letztlich für beide Seiten die Absicht stärken, die Transaktion zur Unternehmensnachfolge wie geplant durchzuführen.

Autor:

Sebastian Fantl

M&A-Advisor, Prokurist

Sebastian Fantl studierte an der Wirtschaftsuniversität in Wien und war danach in verschiedenen Positionen im Vertrieb und Marketing tätig.

Seit 2012 ist er als Mitgesellschafter und Leiter des Salzburger Büros Teil der Fantl Consulting GmbH.