Diese Steuern müssen Sie beim Unternehmensverkauf in Österreich berücksichtigen

Steuern spielen auch in der Unternehmensnachfolge-Beratung und beim Unternehmensverkauf bzw. dessen Gestaltung eine gravierende Rolle. Die Deal-Gestaltung sollte immer vorab dahingehend geprüft werden.

Prinzipiell sollte bei einem Unternehmensverkauf nicht nur die eigene steuerliche Situation betrachtet werden, sondern es sollte die gesamte steuerliche Situation optimiert werden, um die Transaktion zu erleichtern oder vielleicht gar erst zu ermöglichen. Gerne stellen wir im Rahmen der M&A Beratung diesbezüglich erste Überlegungen mit Ihnen an. Die steuerlichen Entscheidungen fällen Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.

Die Ertragssteuern in Österreich

1) Die Ertragssteuern bei Einzelunternehmen

Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschafteen (OEG, KEG) unterliegt der (anteilige) Gewinn natürlicher Personen der Einkommensteuer. Für jede Tarifstufe ist ein Prozentsatz festgelegt. Die Stufe ab 90.000 Euro Jahresgewinn beträgt 50 Prozent. Bei einem Einkommen über einer Million Euro beträgt der Steuersatz bis zum Jahr 2025 55 Prozent. Die einzelnen Steuerstufen für Einkommensteile unter einer Million Euro werden ab 2024 entsprechend der Inflation angepasst.

2) Die Ertragssteuern bei Kapitalgesellschaften

Der Ertrag einer Kapitalgesellschaft unterliegt der Körperschaftsteuer (KöSt). Der Steuersatz beträgt ab dem Jahr 2023 24 Prozent und ab dem Jahr 2024 23 Porzent. Die Gewerbesteuer wurde in Österreich bereits im Jahr 1994 abgeschafft.

Die Ausschüttung von Gewinnen aus Anteilen einer GmbH an in Österreich steuerpflichtige natürliche Personen fällt unter jene Einkünfte aus Kapitalvermögen, die ebenfalls mit 27,5 Prozent zu versteuern sind. Ausschüttungen an juristische Personen (AG, GmbH) sind steuerfrei. Erst Ausschüttungen an natürliche Personen unterliegen der KESt (Kapitalertragssteuer), deren Steuersatz bei 27,5 Prozent liegt. Die KESt ist von der Gesellschaft einzubehalten und binnen einer Woche an das Finanzamt abzuführen. Ein Gewinnvortrag kann auch dann ausgeschüttet werden, wenn die Ausschüttung mit Fremdkapital finanziert wird.

Der Ertrag aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen fällt unter jene Einkünfte aus Kapitalvermögen, die seit 1.1.2016 nicht mehr mit 25 , sondern mit 27,5 Prozent zu versteuern sind. Der Steuersatz von 25 Prozent kommt künftig nur mehr für Kapitalerträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten zur Anwendung. Als zu versteuernder Ertrag gilt der Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten. Zu den Anschaffungskosten zählen das einbezahlte Stammkapital, etwaige Kapitalerhöhungen und, falls die GmbH-Anteile erworben wurden, der ehemalige Kaufpreis. Der Verkaufserlös ist im Jahr des Zufließens zu versteuern. Bei Aufteilung des Kaufpreises über mehrere Jahre ist nur jene Rate zu versteuern, die im jeweiligen Jahr fällig ist, wobei der Anschaffungswert bei der ersten Zahlung in Abzug gebracht werden kann.

Die Versteuerung der Erlöse beim Unternehmensverkauf

1) Die Steuern beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen (Share-Deal)

Der Ertrag aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen im Eigentum einer natürlichen Person fällt unter jene Einkünfte aus Kapitalvermögen, die seit 1.1.2016 mit der Kapitalertragssteuer (KEST) von 27,5 Prozent pauschal versteuert werden. Bei Anwendung dieses Pauschalsatzes können keine mit dem Verkauf zusammenhängenden Kosten geltend gemacht werden. Als zu versteuernder Ertrag gilt der Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten. Zu den Anschaffungskosten zählen das einbezahlte Stammkapital, etwaige Kapitalerhöhungen und, falls die GmbH-Anteile erworben wurden, der ehemalige Kaufpreis. Der Verkaufserlös ist im Jahr des Zufließens zu versteuern. Bei Aufteilung des Kaufpreises über mehrere Jahre ist nur jene Rate zu versteuern, die im jeweiligen Jahr fällig ist, wobei der Anschaffungswert bei der ersten Zahlung in Abzug gebracht werden kann. 

Ist die Besitzerin des Geschäftsanteils eine GmbH (Holding), fallen 25 Prozent und ab dem Jahr 2023 24 Prozent und ab dem Jahr 2024 23 Prozent Körperschaftssteuer (KöSt) auf den Verkaufserlös an. Mit dem Verkauf zusammenhängende Kosten können abgesetzt werden. Die Ausschüttung des Verkaufserlöses aus der Holding-GmbH ist KESt-pflichtig. Es fallen daher sowohl Körperschaftssteuer als auch Kapitalertragssteuer an.

Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen einer GmbH ist von der Umsatzsteuer befreit.

2) Steuern beim Verkauf eines Einzelunternehmens (Asset-Deal)

Der Gewinn beim Unternehmensverkauf, also die Differenz zwischen Buchwerten und Verkaufserlös, ist einkommensteuerpflichtig. Es kann entweder ein Freibetrag von  7.500 Euro geltend gemacht werden oder die Versteuerung auf drei Jahre aufgeteilt werden. Darüber hinaus kann der halbe Steuersatz unter folgenden Voraussetzungen geltend gemacht werden: Der Unternehmensverkauf erfolgt auf Grund des Todes des Unternehmers, seiner Erwerbsunfähigkeit oder nach Erreichen des 60. Lebensjahres bei gleichzeitiger Einstellung der Erwerbstätigkeit. Für die Geltendmachung des Freibetrages und des halben Steuersatzes muss die Eröffnung oder der Unternehmenskauf mindestens sieben Jahre zurückliegen.

Der Verkaufspreis eines Einzelunternehmens unterliegt der Umsatzsteuer von 20 Prozent, kann jedoch beim Käufer als Vorsteuer geltend gemacht werden.

3) Steuern bei der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

Einzelunternehmen können – auch rückwirkend – in eine GmbH eingebracht werden. Dadurch unterliegt der Ertrag aus dem Verkauf des Unternehmens der KESt in Höhe von 27,5 Prozent. Die Einbringung sollte zeitgerecht und nicht nur aus steuerlicher Sicht erfolgen, da das Finanzamt dies sonst als Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten bewerten könnte. Das eingebrachte Kapital des Einzelunternehmens gehört zu den Anschaffungskosten der GmbH und ist bei der Ermittlung des Verkaufserlöses in Abzug zu bringen.

4) Steuern beim Verkauf eines Grundstückes

Beim Verkauf eines Grundstückes eines Einzelunternehmers hat der Käufer die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 Prozent zu leisten. Für die Eintragung in das Grundbuch sind 1,1 Prozent des Kaufpreises zu entrichten.

Gehört ein inländisches Grundstück zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft, so löst der Verkauf von Anteilen dann eine Grunderwerbsteuerpflicht aus, wenn nach dem Verkauf ein Gesellschafter mindestens 95 Prozent der Anteile innehat. Beim Erwerb durch Vereinigung aller Anteile beträgt der Steuersatz 0,5 Prozent vom Grundstückswert (entsprechend der Grundstückswertverordnung).

5) Steuern beim Verkauf von Anteilen an einer Personengesellschaft

Vollhaftende Gesellschafter versteuern die Erlöse aus dem Verkauf von Anteilen an einer Personengesellschaft wie Einzelunternehmer. Es kann also auch von den Begünstigungen wie dem Halbsteuersatz Gebrauch gemacht werden. Beim Verkauf von Anteilen an einer Personengesellschaft fällt keine Umsatzsteuer an.

Autor:

Rudolf Fantl

Geschäftsführer

Mag. Rudolf Fantl studierte an der Wirtschaftsuniversität Wien und war viele Jahre als selbständiger Steuerberater tätig. Bereits während dieser Zeit spezialisierte sich Mag. Fantl auf das Gebiet der Unternehmensnachfolge. Im Frühjahr 2003 wurde schließlich die Fantl Consulting GmbH gegründet, deren geschäftsführender Gesellschafter er ist.