Betriebsergebnis zur Unternehmensbewertung: Wie und weshalb man das EBIT korrekt bereinigt

Das EBIT (Betriebsergebnis) beruht auf historischen Daten und stellt insofern eine stabile Ertragsgröße dar. Damit dient es als eine fundierte Basis für die Unternehmensbewertung.

Das EBIT ist eine aus dem angelsächsischen Raum übernommene Gewinngröße und bedeutet: Earnings Before Interest and Taxes, also das Betriebsergebnis ohne Berücksichtigung des Finanzergebnisses und der Ertragssteuern.

Das bereinigte EBIT: Eine nachhaltige und wirtschaftliche Darstellung

Es ist allerdings notwendig, dass jenes im Jahresabschluss gemäß Unternehmens- oder Steuerrecht ausgewiesene EBIT zu einem nachhaltigen, wirtschaftlichen EBIT verändert wird. Der Änderungsbedarf ist sehr vielfältig und kann sich zu bedeutenden Beträgen summieren. Dabei ist zu beachten, dass Veränderungen des nachhaltigen EBITs großen Einfluss auf die Berechnung des Unternehmenswertes haben und sich um ein Vielfaches auf den Unternehmenswert auswirken. Es ist daher besonders wichtig, eine umfangreiche, vollständige und korrekte Bereinigung vorzunehmen.

Zwei Bereinigungstechniken des Betriebsergebnisses sind von besonderer Bedeutung:

Normalisierung des EBITs

Aufwendungen und Erträge sind an die reale wirtschaftliche Situation anzupassen. Zunächst ist zu beachten, ob alle Aufwendungen, die für die Gewährleistung einer nachhaltig funktionierenden Organisationsstruktur notwendig sind, im Jahresabschluss ausgewiesen sind, zum Beispiel. fehlendes oder zu geringes Geschäftsführungsgehalt, höhere Miete nach Gesellschafterwechsel. Darüber hinaus sind betriebsfremde, einmalige und nicht wiederkehrende, ungewöhnliche und aperiodische Positionen zu eliminieren oder zu berichtigen, zum Beispiel Gewinne oder Verluste aus Anlagenverkäufen, überdurchschnittlich hohe Schadensfälle, steuerrechtlicher Sonderaufwand.

Pro-forma-Anpassung des EBITs

Die Ertragspositionen des im Rahmen der Unternehmensnachfolge zu verkaufenden Unternehmens können für bestimmte Annahmen und Prognosen im Verkaufsprozess adaptiert werden. Es können wirtschaftliche Entwicklungen berücksichtigt werden, die in der Zukunft stattfinden können oder in der Vergangenheit hätten stattfinden können. Es kann die Struktur des Planungszeitraumes in die Historie übernommen werden, wie zum Beispiel das Lageroutsourcing.

Das Ziel der Bereinigung des EBITs ist, aus einer unternehmensrechtlichen oder steuerrechtlichen Größe ein nachhaltiges, normalisiertes, pro forma angepasstes EBIT zu bilden, das als Basis für die Unternehmensbewertung herangezogen werden kann.  Bestimmte dafür vorgeschriebene Regeln gibt es nicht. Den Unternehmenswert zu ermitteln ist unabdingbare Voraussetzung, um ein Unternehmen verkaufen zu können.

Autor:

Sebastian Fantl

M&A-Advisor, Prokurist

Sebastian Fantl studierte an der Wirtschaftsuniversität in Wien und war danach in verschiedenen Positionen im Vertrieb und Marketing tätig.

Seit 2012 ist er als Mitgesellschafter und Leiter des Salzburger Büros Teil der Fantl Consulting GmbH.